Helga Nußbaumer, Diplom-Psychologin, Psychotherapeutische Praxis
 
Ambulante Psychotherapeutische
Privat- und Kassenpraxis
Inselgasse 13
78462 Konstanz
Telefon: 0 75 31 / 2 15 58
Fax: 0 75 31 / 69 17 70
Email: info@psychotherapie-nussbaumer.de
 

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Gruppentherapie
Seit vielen Jahren biete ich zwei Selbsterfahrungsgruppen an. Die Gruppen sind gedacht für Menschen mit Ängsten, Selbstwertproblemen, psychosomatischen Beschwerden, Essstörungen, Depressionen, Zwangserkrankungen, aber auch mit Beziehungs- und Kommunikationsproblemen.
Die TeilnehmerInnen sollen miteinander kommunizieren, voneinander lernen, sich gegenseitig unterstützen. Die Arbeit in der Gruppe soll helfen, neue Perspektiven zu finden, Rückzugverhalten zu vermeiden und die Lebensqualität zu verbessern.
 
Aktuell leite ich zwei Gruppen, so dass Sie die Möglichkeit haben entweder
 
am Dienstag von 18.00 – 19.30 Uhr oder
am Mittwoch von 17.30 – 19.00 Uhr
 
eine Gruppe zu besuchen. Die Gruppengröße umfasst 8 – 10 TeilnehmerInnen.
Für eine Gruppenstunde (90) Minuten sind � 20,-- zu entrichten, es sei denn, Ihre Krankenkasse zahlt die Gruppentherapie. Gruppentherapie ist eine vertragliche Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und wird von diesen auch auf Antrag genehmigt.
 

Gruppenregeln

Alle Gruppenmitglieder unterliegen einer besonderen Schweigepflicht,
die das Vertrauen in die Gruppe stärken und ermöglichen soll. Was in der Gruppe besprochen wird, soll auch dort bleiben.

Jede/r soll das sagen, was ihm/ihr gerade durch den Kopf geht
(freie Assoziation).

Die Gruppenmitglieder pflegen keine persönlichen Kontakte außerhalb der Gruppe. Kontakte, die außerhalb der Gruppe stattfinden, müssen in die Gruppe eingebracht werden, damit alle davon wissen. Diese Regel dient der Offenheit und Stärkung des gegenseitigen Vertrauens.

Es wird von einer Gruppenteilnahme von einigen Jahren ausgegangen. Jedes Gruppenmitglied verpflichtet sich, im ersten halben Jahr nicht auszutreten. Diese Regel soll jedem Gruppenmitglied die Möglichkeit geben, in der Gruppe "anzukommen" und von ihr zu profitieren.

Die Teilnahme an der Gruppe schließt eine Einzeltherapie bei der Gruppenleiterin aus.

Vor dem Ausscheiden aus der Gruppe wird erwartet, dass das „scheidende” Gruppenmitglied den anderen Mitgliedern seine Beweggründe mitteilt. Nach der ersten Ankündigung sollen noch acht (8) Gruppentermine bis zum tatsächlichen Verlassen der Gruppe wahrgenommen werden.

Die Gruppe wird halboffen geführt, das heißt, dass ausscheidende Mitglieder in der Gruppe ersetzt werden.

Die Gruppenmitglieder verpflichten sich, pro Gruppensitzung � 20,-- zu bezahlen, wenn die Krankenkasse diesen Betrag nicht übernimmt. Wenn ein Mitglied nicht zur Gruppe kommen kann, ist der Betrag von � 20,-- im Sinne eines Ausfallhonorars zu zahlen.